Digital Natives und DSGVO

Seit Ende Mai ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ziel ist es eigentlich, den Datenschutz in den Mitgliedsstaaten der EU zu vereinheitlichen, einen verbindlichen Standard für den Datenschutz zu definieren und zudem die Position normaler Internet-Nutzer zu stärken. Denn die User wissen, dass die großen Internet-Konzerne mit ihren Daten Geld verdienen, sind aber nicht wirklich damit einverstanden.

Zwei Studien, die das Nutzerverhalten junger Digital Natives untersucht haben, zeigen ein durchaus gespaltenes Bild. Einerseits sind gerade die Jüngeren gegenüber Online-Giganten wie Google, Facebook oder Twitter kritisch eingestellt. Andererseits mögen sie auch von den vielen kostenlosen Angeboten nicht lassen und akzeptieren deshalb, dass sie die Nutzung von Facebook, Twitter oder WhatsApp mit teilweise recht privaten persönlichen Daten bezahlen.

Datenschutzpräferenzen junger Digital Natives

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) und die Zeitschrift Bravo haben in Studien die Datenschutzpräferenzen und das Nutzerverhalten jüngerer Digital Natives untersucht, die 89 Prozent der 12- bis 19-Jährigen ausmachen. Sie sind mit dem Internet aufgewachsen und unabhängig von Alter, Geschlecht oder Schulbildung täglich online.

Die IW-Studie vom Mai 2018 befragte mehr als 3000 Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 21 Jahren zu ihrer Nutzung von sozialen Median und zu ihrer Sicht von Datenschutz. Außerdem fragte die Studie nach der Bereitschaft für Online-Dienste zu bezahlen, die Datenschutz groß schreiben. Die Bravo-Studie beruht auf Umfrageergebnissen der Datenschutz-Jugendstudie, an der 998 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren teilnahmen. Bravo und YouGov nutzten hierfür Interviews aus einem Mitte Mai 2018 von der Bauer Media Group, zu der die Bravo gehört, und von YouGov selbst durchgeführten Panel.

IW-Studie: Datenschutz ist gut, kostenlose Online-Dienste sind noch besser

Aus der IW-Untersuchung lässt sich ablesen, wie verbreitet soziale Online-Dienste wie Facebook, WhatsApp oder Snapchat sind. 86 Prozent der Befragten nutzen mindestens einen davon, 78 Prozent sogar mehrere parallel. Dabei liegt WhatsApp mit 78 Prozent deutlich vor anderen Diensten. Und die meisten mögen es nicht, dass die betreffenden Dienste ihre Daten speichern und weiterverwerten. 67 Prozent der Jugendlichen nutzen zwar WhatsApp, sind aber mit der Weiterverarbeitung der Daten eigentlich nicht einverstanden. Dagegen bewerten 20 Prozent die Datenschutzregelung von YouTube als positiv. Lediglich 1 Prozent ist damit einverstanden, dass ein Online-Dienst ihre Daten verwertet. Insgesamt stehen 73 Prozent der Datenverwertung kritisch gegenüber.

Aber mehr als die Hälfte der Befragten ist nicht bereit, für Dienste, die ihre Daten nicht verwerten, Geld zu bezahlen. Auch wenn die Beträge dem durchschnittlichen Taschengeld angepasst werden, ändert sich das Bild nicht. Der Grund ist, dass der Tausch Privatsphäre gegen Nutzung eingegangen wird, weil man ja glaubt, durch die Leistungen von Facebook oder WhatsApp einen Gegenwert zu bekommen. Abmelden ist keine Option.

Bravo-Studie: Junge Anwender sind vorsichtig

Abmelden kommt auch für die Befragten der Bravo-Studie nicht in Frage. Ihnen ist der Kontakt zu Freunden über die sozialen Netzwerke so wichtig, dass sie ihn nicht missen möchten. Für den Datenschutz sensibilisiert sind die meisten, nämlich zwei Drittel. Für sie ist das Thema sehr wichtig, und 59 Prozent von ihnen wissen auch von der DSGVO. 81 Prozent der Befragten wissen auch, dass ihre Daten verarbeitet und monetarisiert werden. Immerhin 58 Prozent achten auf ihre Privatsphäre, indem sie private Profile anlegen, die nur ihre Freunde sehen können. Die Hälfte löscht regelmäßig ihren Browserverlauf, und fast genauso viele schalten auch die Standortfunktion aus.

Was sich durch die DSGVO für die Nutzer geändert hat

Beide Studien zeigen also gerade bei den jungen Digital Natives durchaus eine große Skepsis gegenüber den großen Internet-Konzernen und ihren auf Datenverwertung basierenden Geschäftsmodellen. Die DSGVO ist nicht zuletzt auch eine Reaktion auf das Unbehagen, das sich in diesen und anderen Umfragen zeigt. Sie bemüht sich, dieser nicht nur bei relativ jungen Internet-Nutzern nachweisbaren Skepsis Rechnung zu tragen, die Rechte der Verbraucher zu stärken und sie möglichst weitgehend vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen – sei es bei Aktivitäten in den sozialen Medien oder beim Online-Kauf von Produkten und Dienstleistungen. Für die Endverbraucher bietet die DSGVO diese neuen Regelungen:

  • Die Auskunftspflicht von Unternehmen gegenüber Kunden und Mitarbeitern wird ausgeweitet. Neuerdings muss ein Unternehmen auf Kundenanfrage alle über diesen Kunden gespeicherten Daten in einem gängigen Format herausgeben.

  • Die DSGVO schreibt Unternehmen vor, Nutzer vollständig über die Nutzung ihrer Daten zu informieren.

  • Neu ist auch die Datenportabilität: Jeder Nutzer kann seine Daten von einem Anbieter zum anderen mitnehmen.

  • Ebenso neu ist die Festschreibung des „Rechts auf Vergessenwerden“: Kunden können verlangen, dass ein Unternehmen die über sie gespeicherten Daten so schnell wie möglich löscht oder sperrt.

  • Die DSGVO nennt Gründe, die ein Unternehmen in jedem Fall akzeptieren muss. Zum Beispiel muss es auf Anforderung Daten löschen, wenn der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr besteht oder der Betroffene die Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten widerruft. Das gilt erst recht, wenn das Unternehmen diese Daten unzulässigerweise gesammelt hat.

DSGVO und Jugendschutz

Die neue Datenschutz-Grundverordnung sieht Schutzregelungen für Kinder und Jugendliche vor. So können sie bis zu einem Alter von 16 Jahren nur mit Einverständnis der Eltern in die Verarbeitung ihrer Daten durch Online-Dienste einwilligen. Außerdem müssen Datenschutzbestimmungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, klar und verständlich formuliert sein. Profiling oder automatisierte Entscheidungen sollen Kinder nicht betreffen. Allerdings meint Barbara Engels, die Autorin der IW-Studie, die Überprüfung der DSGVO-Vorgaben dürfte sich letztlich als sehr schwierig, vielleicht sogar unmöglich erweisen.

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