Was sind Cookies?

Ein Cookie (englisch: Keks“) ist eine kleine Datei bzw. Textdatei, die auf dem Computer oder Smartphone eines Nutzers abgelegt wird und in der Regel dazu dient, persönliche Daten zu sammeln. Cookies können über den Browser vom jeweiligen Nutzer Informationen über die Nutzung einer Webseite sammeln und speichern. Auch ermöglichen sie der Website, den Benutzer als bestehenden Kunden zu erkennen, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt auf die Website zurückkehrt. Zudem fungieren sie unter anderem dazu, entsprechende Werbung im Internet zu schalten oder Google Analytics zur Analyse des Website-Verkehrs zu verwenden.

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Welche Arten von Cookies gibt es?

1. Notwendige Cookies

Die kleinen Textdateien können beim Surfen im Internet nützlich und für jeden Internetnutzer auch wichtig sein. So können Anwender beispielsweise beim ersten Besuch einer Website die Sprache auswählen, in der sie angezeigt werden soll. Wenn ein Anwender die Webseite erneut besucht, wird Ihre Einstellung gespeichert. Notwendige Cookies sind zum Beispiel auch Dateien, die gesetzt werden, wenn ein Benutzer etwas in den Warenkorb legt, weitersurft und dann wieder zum Warenkorb zurückkehrt. Der Browser erinnert sich also an den jeweiligen Kunden.

2. Session-Cookies

Diese Textdateien werden auch als temporäre Cookies bezeichnet. Sie helfen Websites dabei, Benutzer und die von ihnen beim Navigieren auf einer Website eingegebenen Information zu erkennen. Sie werden üblicherweise auf Shopping-Websites oder beim Online-Banking verwendet. Session-Cookies speichern Informationen über die Aktivitäten vom jeweiligen Nutzer nur so lange, wie er sich auf der Webseite befindet, also nur für eine Sitzung. Sobald ein Browser wie zum Beispiel Google Chrome geschlossen wird, werden Session-Cookies gelöscht.

3. Tracking-Cookies

Tracking-Cookies können im Internet verwendet werden, um langfristige Aufzeichnungen über mehrere Besuche auf derselben Webseite zu erstellen. Diese Textdateien können von mehr als einer Website oder einem Dienst verwendet werden. Sie werden in der Regel für Marketing- und Werbezwecke verwendet, aber da sie eine Historie der Aktionen vom jeweiligen Besuch auf mehreren Websites enthalten, können sie ausgenutzt oder missbraucht werden, um das Verhalten der Nutzer zu verfolgen. Diese Dateien dienen also dazu, das Verhalten der Besucher zu analysieren und personalisierte Werbung zu liefern. Man könnte sie also auch als Werbe-Cookies bezeichnen.

4. Cookies von Drittanbietern

Die „Third Party Cookies“ werden von anderen Websites erstellt, um personenbezogenen Daten wie z. B. das Verhalten, die Demografie, die Kaufgewohnheiten oder andere persönliche Daten vom jeweiligen Benutzer zu untersuchen. Sie werden häufig von Werbetreibenden verwendet, die sicherstellen wollen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen an die passende Zielgruppe vermarktet werden. In fast jedem Browser können Cookies von Drittanbietern mittlerweile blockiert werden. Mozilla Firefox blockiert sie beispielsweise seit vielen Jahren standardmäßig. Dies ist Google durch Chrome jedoch nicht gelungen, da der Internetkonzern selbst Cookies von Drittanbietern verwendet.

5. Permanente Cookies

Die dauerhaften Cookies bleiben auch nach dem Schließen von einem Browser im Betrieb. Diese können sich zum Beispiel Anmeldedaten und Passwörter merken, sodass Webnutzer sich nicht jedes Mal neu einloggen müssen, wenn sie eine Website nutzen. Wenn ein Nutzer eine Webseite besucht und eine Auswahl oder Präferenzen festlegt, können permanente Cookies verwendet werden, um diese Optionen zu speichern. Zudem können diese Dateien helfen, einen bestimmten Kunden zu isolieren und zu identifizieren, und sie sind in der Lage, den Weg der Nutzer zu einer Website zurückzuverfolgen.

Was sind Supercookies?

Bei einem sogenannten Supercookie handelt es sich um eine pseudo-schädliche Datei, die das Online-Verhalten der Nutzer aufzeichnet. Die bekanntesten sind Flash-Cookies und Zombie-Cookies. Im Gegensatz zu normalen HTTP-Cookies, die einfach nur gespeichert werden, sind sie viel schwieriger zu erkennen und zu entfernen, da viele von ihnen nicht auf dem Computer oder in normalen Cookie-Speicherorten existieren.

Flash-Cookies

Diese Textdateien, die sich häufig in Online-Videowerbung befinden, speichern Informationen auf ähnliche Weise wie browserbasierte HTTP-Cookies, mit der Ausnahme, dass sich die Information hauptsächlich auf die Flash-Objekte beziehen. Die gespeicherten Informationen können auch nützlich sein, z. B. um aufzuzeichnen, wo ein Video angehalten wurde, um das Laden an derselben Stelle zu erleichtern, oder um die gespeicherte Information für ein Flash-basiertes Browserspiel zu speichern. Da der Flash-Player seit dem 31.12.2020 nicht mehr unterstützt wird, empfiehlt Adobe allen Anwendern diesen zum Schutz ihrer Daten zu deinstallieren.

Zombie-Cookies

Zombie-Cookies sind eine potenziell unheilvolle Erweiterung der Supercookie-Funktionalität. Diese Art von Dateien werden auf die gleiche Weise wie andere Supercookies erstellt, aber an verschiedenen Stellen auf der Festplatte eines Computers gespeichert. Sollte eine Instanz eines Zombie-Cookies gelöscht werden, kann sie von den anderen Instanzen, die im Speicher des Computers verstreut sind, wiederbelebt werden, daher der Name.

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Wie entfernt oder löscht man Cookies?

Cookies bleiben solange gespeichert, wie sie es dürfen. Alle Browser haben die Möglichkeit, diese gespeicherten Textdateien zu löschen und zu deaktivieren. Allerdings führt das vollständige Ausschalten in der Regel dazu, dass einige Websites einfach nicht mehr richtig funktionieren. Wer zum Beispiel alle Cookies über seinen Browser blockiert, kann von einer Website nicht mehr als angemeldetes Mitglied erkannt werden und muss seine Daten wiederholt eingeben. Ein weiteres Beispiel sind E-Mail-Logins. Diese müssten ebenfalls bei jedem Start des Browsers neu eingegeben werden. Nach gängiger Praxis ist es also für viele am besten, nur die Drittanbieter zu blockieren. Dies ermöglicht immer noch die Verwendung von funktionalen Cookies, die Websites verwenden müssen, und die in der Regel harmlos sind.

Hier gibt es Anleitungen zum Löschen von Cookies für die gängigsten Browser in Deutschland:

– Chrome
– Firefox
– Safari
– Edge
– Internet Explorer
– Opera

Supercookies werden vom Browser und der Gesetzgebung immer stärker bekämpft. Viele Browser werben jetzt mit erweiterten Datenschutzfunktionen, die den Nutzern mehr Kontrolle geben. Anfang 2021 hat Mozilla Firefox zum Beispiel Supercookies blockiert, die Nutzer über mehrere Websites hinweg verfolgen.

Die Local Shared Objects (LSO) können mit dem Flash-Einstellungsmanager entfernt werden. Der Adobe Flash Player wird nicht mehr unterstützt wird, und es wird empfohlen, Flash Player zu deinstallieren. Dies wird auch zukünftige Flash-Cookies verhindern. Persistierende Textdateien können mit Software wie dem CCleaner entfernt werden.

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Was sind Cookie-Blocker Add-ons?

Mindestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Internetnutzer gefühlt von Cookie-Warnungen überflutet. Kein Wunder, dass viele User von den eigentlich gut gemeinten Warnhinweisen genervt sind. Sogenannte Cookie-Blocker Add-ons schaffen Abhilfe! Diese gibt es für alle Webbrowser meist kostenlos und in Hülle und Fülle. Das Add-on entfernt die nervigen Cookie-Warnungen von fast allen Websites und erspart dem Nutzer Tausende unnötige Klicks. Nutzer sollten sich allerdings im Klaren darüber sein, dass sie mit der Verwendung des Add-ons allen besuchten Websites die Erlaubnis zum Setzen von Cookies auf dem Computer geben. Eine Kontrolle darüber, was die Website-Betreiber damit auf dem Computer anstellen, gibt es dann nicht mehr.

Neues Datenschutz-Gesetz

Das zum 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz TTDSG, regelt nun, wie Website-Betreiber im Internet bzw. auf der Website mit den Website-Daten bzw. den Daten der Benutzer umgehen dürfen. Eine wesentliche Anforderung des TTDSG ist, dass die Speicherung und der Zugriff auf Informationen auf Endgeräten nur mit Zustimmung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen darf, was wiederum klare und umfassende Informationen über diese Prozesse erfordert.

Von dieser Einwilligungspflicht sind insbesondere die Textdateien betroffen, mit denen das Nutzerverhalten außerhalb der aktuell besuchten Website verfolgt werden kann. Bei der Verwendung beispielsweise zu Analyse- oder Marketingzwecken, ist vor dem Setzen immer eine Einwilligung einzuholen, dies erfolgt bisher über sogenannte Cookie-Banner. Artikel 25 TTDSG listet einige Ausnahmen auf, die einer solchen Zustimmung nicht bedürfen. Nur „unbedingt notwendige“ Cookies fallen nicht unter die Einwilligungspflicht. Letztlich sind also nur nicht kommerzielle Cookies von der Einwilligung ausgenommen, wie zum Beispiel Textdateien, die für die technische Durchführung erforderlich sind.

Was gilt als Zustimmung?

Die Einwilligung muss freiwillig, konkret und in Kenntnis der Sachlage erteilt werden. Sie muss eine eindeutige positive Handlung beinhalten, z. B. durch Ankreuzen eines „Ich stimme zu“ Buttons. Der Nutzer muss vor dem Besuch der Webseite vollständig verstehen, dass er seine Einwilligung gibt diese auf Basis der verlinkten Datenschutzerklärung zu besuchen. Daher kann die Einwilligung nicht gegeben werden, wenn sich der User bereits auf der Webseite befindet und die Informationen nur als Teil einer Datenschutzrichtlinie bereitgestellt werden, die schwer zu finden ist.