Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 sind auf viele Händler, insbesondere im Onlinehandel, neue Anforderungen zugekommen. Während für große Hersteller Produktsicherheitsstandards längst zum Alltag gehören, sehen sich kleine und mittelständische Onlinehändler nun mit strengeren Vorgaben konfrontiert. Diese Verordnung verfolgt klare Ziele: Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher in der EU auf die Sicherheit und Qualität der Produkte vertrauen können, die sie erwerben. Neben einer verbesserten Sicherheit bietet die Verordnung auch eine Chance für Händler, sich durch geprüfte und dokumentierte Qualität von der Konkurrenz abzuheben und Vertrauen bei ihren Kunden aufzubauen. Langfristig könnten diese neuen Standards also einen Wettbewerbsvorteil bedeuten.
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung – Was steckt dahinter?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (auch als General Product Safety Regulation – GPSR bekannt) stellt für viele kleinere Händler und Betreiber von Online-Shops eine bedeutende Neuerung dar. Im Fokus der Verordnung stehen klare Richtlinien und Maßnahmen, die den Verkauf sicherer Produkte in der EU gewährleisten sollen. Das Ziel? Verbraucher sollen sich in der gesamten EU darauf verlassen können, dass die gekauften Produkte sicher und hochwertig sind.
Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 und betrifft nicht nur klassische Hersteller, sondern vor allem den Onlinehandel. Gerade bei kleineren Händlern, die ihre Produkte online verkaufen, hat die EU das Augenmerk verschärft. Es geht also nicht mehr nur darum, „Hauptsache verkaufsfähig“ zu sein, sondern um verantwortungsvollen Umgang mit den Produkten, die in die Hände der Verbraucher gelangen.
Warum diese Verschärfung der Regeln? Durch den boomenden Onlinehandel erreichen immer mehr Produkte von internationalen Herstellern den europäischen Markt, die oft unterschiedliche Qualitätsstandards aufweisen. Die EU-Produktsicherheitsverordnung legt daher fest, dass Produkte den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen und gründlich geprüft sowie dokumentiert sein müssen.
Betrifft mich das? – Wer ist von der EU-Produktsicherheitsverordnung betroffen?
Die große Frage für jeden Shop-Betreiber ist: „Muss ich mich um diese Verordnung kümmern?“ Die Antwort lautet: Ja, wenn Sie als Onlinehändler Produkte innerhalb der EU verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur eine kleine Produktauswahl haben oder ein umfangreiches Sortiment anbieten. Die Verordnung gilt für alle Händler, die Produkte auf dem europäischen Markt vertreiben, einschließlich solcher, die Produkte importieren und nicht selbst herstellen.
Ein weiteres wichtiges Detail: Auch bei Dropshipping-Geschäften gilt die Verordnung. Händler, die Produkte von Drittanbietern direkt an den Kunden liefern lassen, sind dafür verantwortlich, dass diese Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen. Hier wird erwartet, dass der Onlinehändler Dokumentationen vorlegt und die Konformität der Produkte nachweist.
Neue Regeln, neue Pflichten – Was muss ich als Onlinehändler beachten?
Mit der neuen Verordnung kommen einige Pflichten auf Händler zu. Zu den zentralen Anforderungen gehört die sogenannte „Due Diligence“-Pflicht. Das bedeutet, dass Händler sicherstellen müssen, dass die verkauften Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gehören Sicherheitszertifikate und Risikobewertungen für die angebotenen Produkte.
Ein weiteres Thema ist die Kennzeichnungspflicht. Produkte müssen nun klar identifizierbar sein, beispielsweise durch eine Modell- oder Seriennummer. Diese Informationen helfen Verbrauchern, Produkte bei Rückrufen oder Sicherheitsfragen nachvollziehen zu können.
Zusätzlich verlangt die Verordnung eine lückenlose Dokumentation. Händler müssen nachweisen können, woher das Produkt stammt, dass es sicherheitsgeprüft wurde und dass die Sicherheitsstandards eingehalten werden. Auch wenn dies für Händler einen Mehraufwand bedeutet, schafft eine sorgfältige Dokumentation Sicherheit und Vertrauen – sowohl für den Händler als auch für den Kunden.
Was passiert, wenn ich die EU-Produktsicherheitsverordnung nicht beachte?
Die Missachtung der Produktsicherheitsverordnung birgt erhebliche Risiken. Neben Geldstrafen, die bei schwerwiegenden Verstößen empfindlich ausfallen können, droht ein Verkaufsverbot für bestimmte Produkte, was das Sortiment eines Shops erheblich einschränken könnte.
Ein weiterer Punkt ist das Ansehen des Unternehmens: Kunden, die von unsicheren Produkten oder einem Rückruf betroffen sind, könnten das Vertrauen in den Shop verlieren und abwandern. Solche Vorfälle könnten negative Bewertungen oder schlechtere Platzierungen in Suchmaschinen zur Folge haben, was den Verkauf beeinträchtigen kann.
Checkliste für Shop-Betreiber – Die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung
Hier eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Maßnahmen, die Sie als Onlinehändler umsetzen sollten:
- Produktinformationen aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass alle Produktseiten vollständige Informationen zur Herkunft und Sicherheit des Produkts enthalten, einschließlich Modell- oder Seriennummer und ggf. Prüfnummern (z. B. CE-Kennzeichnung). Produktanforderungen sind in der Datenbank Access2Markets abrufbar.
- Sicherheitsnachweise sichtbar machen: Verlinken Sie Sicherheitszertifikate oder relevante Dokumente direkt auf der Produktseite oder machen Sie sie auf Anfrage zugänglich.
- Warn- und Sicherheitshinweise einfügen: Ergänzen Sie Ihre Produktbeschreibungen um Warn- und Sicherheitshinweise, insbesondere bei risikobehafteten Produkten oder Produkten für Kinder.
- Lieferanten- und Herkunftsnachweise speichern: Dokumentieren Sie relevante Daten zu den Lieferanten und zur Herkunft des Produkts (Kaufbelege, Rechnungen etc.) für den Fall einer Überprüfung.
- Regelmäßige Produktprüfungen einplanen: Planen Sie alle sechs bis zwölf Monate Stichprobenprüfungen und dokumentieren Sie die Ergebnisse. Dies ist besonders wichtig bei wechselnden Lieferanten.
- Reklamationen und Rückrufe managen: Implementieren Sie eine Funktion für Sicherheitsmängelrückmeldungen und bewahren Sie Rückrufformulare auf.
- Konformitätserklärung erstellen und aufbewahren: Für jedes Produkt sollten Sie eine Konformitätserklärung besitzen oder anfordern, die die Produktsicherheit dokumentiert und jederzeit abrufbereit ist.
Beispiele für Anforderungen aus der EU- Produktsicherheitsverordnung
Zur Orientierung führen wir hier beispielhaft spezifische Anforderungen für einige Produktgruppen, die unter die neue EU-Produktsicherheitsverordnung fallen könnten:
Nahrungsergänzungsmittel
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten zusätzliche Anforderungen, um die Sicherheit und Qualität für Verbraucher sicherzustellen:
- Deklarationspflicht: Nahrungsergänzungsmittel müssen mit einer detaillierten Liste aller Inhaltsstoffe versehen sein. Außerdem sind Angaben zur empfohlenen Tagesdosis Pflicht.
- Warnhinweise: Es müssen Hinweise zur richtigen Verwendung und Warnungen vor übermäßiger Einnahme enthalten sein.
- Rückverfolgbarkeit: Um im Falle von gesundheitlichen Risiken schnell reagieren zu können, müssen Hersteller und Händler die gesamte Lieferkette dokumentieren.
Spielzeug
Die Spielzeugindustrie steht besonders im Fokus der Produktsicherheitsverordnung, da die Produkte oft von Kindern genutzt werden:
- Sicherheitszertifikate: Spielzeug muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, die bestätigt, dass es die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU erfüllt. Dies umfasst Tests auf mechanische und physikalische Sicherheit sowie auf Entflammbarkeit und Schadstofffreiheit.
- Altersgerechte Kennzeichnung: Spielzeug muss mit einer Altersangabe versehen sein, die klar angibt, für welche Altersgruppe das Produkt geeignet ist.
- Dokumentation und Rückrufbereitschaft: Händler und Hersteller müssen sicherstellen, dass alle relevanten Produktinformationen und Testergebnisse dokumentiert und bei Bedarf abrufbar sind, um schnell auf Sicherheitsrisiken zu reagieren.
Elektrogeräte
Für Elektrogeräte gelten strenge Sicherheitsanforderungen, die Verbraucher vor Risiken wie elektrischen Schlägen und Feuergefahren schützen sollen:
- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung: Elektrogeräte müssen eine Konformitätserklärung und das CE-Kennzeichen tragen, die bestätigen, dass sie den elektrischen und mechanischen Sicherheitsanforderungen der EU entsprechen.
- Bedienungsanleitungen und Warnhinweise: Es sind klare und verständliche Anleitungen erforderlich, die den sicheren Gebrauch des Geräts beschreiben.
- Dokumentierte Produktprüfungen: Händler und Hersteller müssen nachweisen, dass die Geräte auf Sicherheit geprüft wurden und alle relevanten Prüfberichte bereithalten.
Die meisten Produktanforderungen sind EU-weit harmonisiert. Das bedeutet, dass in der gesamten EU dieselben Regeln gelten. Diese Vorschriften beziehen sich entweder auf Produktgruppen wie beispielsweise Spielzeug oder aber auf Produktmerkmale, z. B. die elektromagnetische Verträglichkeit.
Fazit – Sicherheitsstandards mit Überblick und Augenmaß
Die neuen Regelungen der Produktsicherheitsverordnung mögen auf den ersten Blick wie ein Mehraufwand erscheinen, bieten aber Chancen für Onlinehändler, Vertrauen und Transparenz zu schaffen. Gerade kleinere Händler können durch die Einhaltung dieser Standards ihre Qualität hervorheben und sich in einem wettbewerbsintensiven Markt profilieren.
Wichtiger Hinweis
heise regioconcept ist verlässlicher Partner für seine Kunden. Aus diesem Grund informieren wir unsere Kunden ebenfalls mit diesem Artikel über die Neuerungen. Die allermeisten Anforderungen aus der EU-Produktsicherheitsverordnung können nur von den Onlinehändlern selbst umgesetzt werden, weil ihnen die notwendigen Informationen am ehesten zur Verfügung stehen. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Geschäftspartner bei der konkreten Umsetzung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und gibt lediglich eine Meinung zum Thema wieder. Da die EU-Produktsicherheitsverordnung sehr umfangreich und komplex ist, können wir weder Vollständigkeit noch Richtigkeit der Angaben garantieren. Für eine detaillierte Beratung empfehlen wir, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Eine Antwort
GPSR ist für tausende Schallplattenhändler in der EU von gebrauchten Platten eine Katastrophe, weil es keine Ansprechpartner für z.B. seltene 50er Jahre Singles gibt, die nicht aus Europa kommen. Damit verbietet die EU den Verkauf und zerstört Werte und die Chance Einnahmen zu generieren. Damit werden Reihenweise Kleinhändler beschädigt und gegängelt. Sowas denkt sich jemand vollkommen, rücksichtsloser und relitätsfremder EU Politiker aus. Die EU beschädigt sich mit solchen Regeln selbst und schürt die Wut der Leute, vollkommen borniert und abgehoben.