Barrierefreiheitsmodul
Barrierefreies Webdesign
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Website inklusiv gestalten. Mit unserem Barrierefreiheitsmodul verbessern Sie die Benutzerfreundlichkeit und machen Ihre Website-Inhalte für Nutzer mit Einschränkungen zugänglich.
Erweiterung der Zielgruppe
Machen Sie Ihre Website auch für Menschen mit Handicap zugänglich. In Deutschland leben allein rund 8 Mio. anerkannte Schwerbehinderte.
Bessere Usability für alle
Auch Nutzer ohne Einschränkungen profitieren von übersichtlichen, intuitiv bedienbaren Webseiten.
Höheres Google-Ranking
Barrierefreie Websites können sich positiv auf das Ranking in Suchmaschinen wie Google auswirken.
Unsere Leistungen
Viele Menschen können das Internet nicht in vollem Umfang nutzen, weil beispielsweise ihre Seh- oder Hörfähigkeit eingeschränkt ist oder sie Schwierigkeiten haben, Farben zu unterscheiden. Wir machen Ihre Website fit für alle Nutzergruppen und gesetzliche Anforderungen wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Installation der Assistenzsoftware
Damit sich Ihre Website an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen lässt, installieren wir die Software Eye-Able®.
Responsives Webdesign
Ihre Webseiten werden auf allen Endgeräten optimal dargestellt.
Gestaltung für Screenreader-Kompatibilität
Ihre Website ist vollständig mit Tastaturen und Screenreadern bedienbar.
Mögliche Sprachausgabe
Nutzer können sich Ihre Website ganz einfach vorlesen lassen.
Kontrastreiche Gestaltung
Serifenfreie Schriften und ausreichend Farbkontraste sorgen für eine gute Lesbarkeit.
Barrierefreie Formulare
Alle Nutzer können Ihre Formulare problemlos ausfüllen.
Gesetzeskonforme Umsetzung
Alle aktuellen Richtlinien und Standards werden berücksichtigt.
Mehr Reichweite
Erschließen Sie neue Zielgruppen und profitieren Sie von einem höheren Engagement sowie einer besseren Suchmaschinenplatzierung.
Preise für unser Barrierefreiheitsmodul
Modul
für heise Homepages-
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
-
Installation der Software Eye-Able®
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Responsives Webdesign
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Screenreader-Kompatibilität
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Sprachausgabe
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Kontrastreiche Gestaltung
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Barrierefreie Formulare
Modul
für extern erstellte Websites-
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
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Installation der Software Eye-Able®
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Responsives Webdesign
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Screenreader-Kompatibiltät
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Sprachausgabe
-
Kontrastreiche Gestaltung
-
Barrierefreie Formulare

Optimales Nutzererlebnis für alle
Gestalten Sie Ihre Website barrierefrei und erweitern Sie Ihre Zielgruppe.
Von einer barrierefreien Website profitieren alle Nutzer.
Es verbessert die Benutzerfreundlichkeit, führt zu höherem Engagement und kann sich positiv auf die Platzierung in Suchmaschinen wie Google auswirken.
Ermöglichen Sie die digitale Teilhabe.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Viele Unternehmen sind sogar gesetzlich verpflichtet, Ihre Website inklusiv zu gestalten.

Eine barrierefreie Website lohnt sich für Unternehmen
anerkannte Schwerbehinderte leben in Deutschland.
aller Männer sind von Farbfehlsichtigkeit betroffen.
Menschen in Deutschland haben eine Rot-Grün-Schwäche.
Quelle: https://www.gbe-bund.de/gbe/
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Das sagen unsere Kunden
„Wir verlassen uns nun seit längerer Zeit auf die gute Beratung der heise regioconcept und sind immer sehr zufrieden. heise besticht nicht nur durch Zuverlässigkeit und gute Beratung, sondern auch durch immer neue Ideen und annehmbare Preise. Wir freuen uns, dass wir mit Ihnen so einen tollen Partner gefunden haben.“

Henk Hoekstra
Geschäftsführer Service-Center Hoekstra

Sarah Nause beantwortet gerne Ihre Fragen.
Rufen Sie uns an unter 0511 – 53 52 203
(Mo bis Fr von 09:00 – 16:00 Uhr)
Häufig gestellte Fragen
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema barrierefreie Websites.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act (EAA). Dabei handelt es sich um eine Richtlinie, die die digitale Barrierefreiheit europaweit sicherstellen soll.
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft. Produkte und Dienstleistungen, die dem BFSG unterliegen, müssen bei Erbringung nach diesem Stichtag barrierefrei sein.
Sind alle Websites vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Öffentliche Einrichtungen sind bereits länger verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Das BFSG gilt nun für Unternehmen, die zum Beispiel einen Online-Shop betreiben. Ausgenommen sind reine B2B-Angebote sowie Websites von Privatpersonen. Außerdem fallen Kleinunternehmen nicht unter das Barrierefreiheitsgesetz, wenn sie weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweisen.
Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website?
- Mit einer barrierefreien Website erweitern Sie Ihre Zielgruppe, weil Sie mehr potenzielle Kunden erreichen.
- Gleichzeitig verbessert sich die User Experience (UX) und erhöht sich die Usability. Das sorgt für zufriedene Website-Besucher und vergrößert damit die Chancen, Kunden zu gewinnen.
- Barrierefreie Websites erhalten oft ein besseres Ranking bei Google, weil die Suchmaschine hinterlegte Alternativtexte, verständliche Sprache und Metadaten honoriert.
- Wenn Sie als Website-Betreiber eine uneingeschränkte Teilhabe alle Menschen ermöglichen, zeigen Sie, dass sie soziale Verantwortung übernehmen – das ist gut für ein positives Image Ihres Unternehmens.