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Impressumspflicht auf YouTube? – Aber sicher!

Ein Unternehmer vor Gericht wegen eines fehlerhaften Impressums, und das ausgerechnet auf der Social Media Plattform YouTube? Eine Reihe nicht gerade unkomplizierter medialer Berichte geisterten aus diesem Anlass durch das Internet und hinterließen einiges an Ratlosigkeit und Kopfschütteln. Dem zufolge gibt es derzeit verstärkt Abmahnungen für Firmen, die bei ihren Social Media Accounts kein Impressum hinterlegt haben und somit das Telemediengesetz missachten. Rechtliche Herausforderungen gibt es vor allem für kleine und mittlere Unternehmen genug – hier geht es um die Problematik eines Themas, der Sie ausnahmsweise relativ leicht und zuverlässig vorbeugen können, bevor sie entsteht: das Impressum auf YouTube.

Für Unternehmen gilt die Impressumspflicht

Falls Sie nicht mit Drogen handeln oder andere Undercover-Geschäfte auf Ihrer Website anbieten, gibt es eigentlich keinen vernünftigen Grund, kein korrektes Impressum zu erstellen. Und falls Ihnen die Impressumspflicht bisher nicht über den Weg gelaufen sein sollte (z. B. wegen der Abmahnung eines Mitbewerbers), machen Sie sich keine langen Vorwürfe, sondern holen Sie das Versäumte nach – es ist nicht nur einfach, sondern auch nützlich. Für Anbieter rein privater Webseiten gibt es übrigens keine Impressumspflicht.

Worum geht es beim Impressum?

Alle geschäftlichen Inhalte in digitalen Medien müssen ein Impressum aufweisen. Das gilt z. B. für Webseiten, aber auch für Social Media Plattformen wie Facebook oder eben YouTube.

  • Welchen Inhalt muss das Impressum aufweisen? – Was in die sogenannte Anbieterkennzeichnung gehört, listet haargenau der § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) auf.
  • Wo muss das Impressum stehen? Und was müssen Unternehmen beim Impressum noch beachten? – Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Spezialbeitrag zur Impressumspflicht. Hier gibt es auch Hinweise für Unternehmen in Österreich und der Schweiz sowie für besondere Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Facebook-Seite.

Grundsätzlich bestehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie das Impressum auf sozialen Netzwerken wie YouTube, Twitter, Instagram usw. ausgestaltet wird. Häufig werden die notwendigen Inhalte nicht direkt auf dem jeweiligen Social Media Profil integriert. Vielmehr wird eine Verlinkung auf ein externes Impressum vorgenommen, also dem vollständigen Impressum der eigenen Website.

Sie sollten generell das Impressum Ihrer Firma oder Ihres Online-Shops nicht stiefmütterlich behandeln. Denn die Vorteile eines korrekten Impressums gehen deutlich darüber hinaus, sich einfach nur Ärger zu ersparen: Sie signalisieren damit Seriosität, die auf das sonstige Erscheinungsbild Ihres Unternehmens ausstrahlen kann. Das können Sie noch positiv unterstreichen, indem Sie das Impressum nicht schamhaft als Kleingedrucktes verbergen, sondern mit einem Klick erreichbar und etwas benutzerfreundlich für Nutzer gestaltet präsentieren. Kunden und Partner finden hier Angaben wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) oder Handelsregisternummern, nach denen Sie sonst eventuell erst fragen müssten. Auch Unternehmen, die ihre E-Mail-Adresse ungern prominent nach vorne stellen, aber ohnehin im Impressum zu dieser Angabe verpflichtet sind, können das hier zumindest diskret tun.

Impressum auf YouTube am Beispiel von heise regioconcept. Quelle: YouTube
So könnte ein Impressum auf YouTube aussehen. Quelle: YouTube, Screenshot: heise regioconcept

Kurze Wege zum Impressum

Online Marketing mit YouTube-Videos auf einem eigenen YouTube-Kanal zu betreiben ist eine aus vielen Gründen und für viele Unternehmensbereiche interessante Option – der verlinkte Blogbeitrag hilft Ihnen, wenn Sie Einsteiger sind oder sich orientieren wollen. In jedem Fall wichtig zu wissen ist, dass eben die Impressumspflicht auch hier gilt, wenn Sie der Betreiber des Kanals auf YouTube sind. Aus den oben genannten Gründen kann es kaum verkehrt sein, eher mehr als zu wenig zu tun.

Daher empfiehlt es sich, die unmissverständlichste der verschiedenen Optionen für ein Impressum im YouTube-Kanal zu wählen: Eine Schaltfläche „Impressum“ im Kanalbild, die mit einem Klick zu den erforderlichen Angaben führt, z. B. auf der Unternehmens-Website. Einen benutzerdefinierten Link in der Kanalinfo unterzubringen, ist gängige Übung, allerdings vereinzelt in der Rechtsprechung umstritten, weil User das Impressum nicht unbedingt dort vermuten. (Nichts spricht aber dagegen, beide Möglichkeiten wahrzunehmen.)

Noch fragwürdiger ist ein Link auf eine andere Seite als die, wo das Impressum tatsächlich steht, also etwa auf die Kontakt- oder Startseite Ihrer Website. Denn hier befinden Sie sich schon im Grenzbereich der „zwei-Klick-Regel“, die dem Nutzer bis zum Impressum zugemutet werden dürfen. 2017 hatte sich das LG Trier mit solch einem Fall beschäftigt. Genau so heikel ist es, keinen sprechenden Link zu verwenden, bei dem der Nutzer nicht weiß, wohin ihn der Klick führt.

In fünf Schritten zum YouTube-Impressum

Voraussetzung ist Ihr bereits eingerichteter YouTube-Kanal sowie eine bestehende Webseite mit korrektem Impressum, zu der Sie verlinken können. Dann gehen Sie so vor:

  • Auf YouTube angemeldet klicken Sie auf Ihr Profilbild rechts oben und wählen „Mein Kanal“ aus.
  • Im neuen Fenster klicken Sie „Kanal anpassen“ an.
  • Gehen Sie dann bei Kanalanpassung auf den Reiter „Allgemeine Informationen“.
  • Unten bei den benutzerdefinierten „Links“ auf „Link hinzufügen“ klicken und im ersten Eingabefeld als Linktitel „Impressum“ eintragen, in das URL-Feld die Webadresse der Seite, auf der sich das Impressum befindet, einfügen.
  • „Veröffentlichen“ anklicken. Jetzt sollte sich die Schaltfläche auf dem Titelbild befinden und funktionieren.
Impressum auf YouTube per Link einfügen. Quelle: YouTube
Mit den benutzerdefinierten Links kann man sein Impressum auf YouTube einfügen. Quelle: YouTube, Screenshot: heise regioconcept

Fazit: Mit wenig Aufwand bleiben Sie auf der sicheren Seite

Der erträgliche Aufwand für diese Prozedur bringt Sie jedenfalls aus der Gefahrenzone und erspart Ihnen jedes Kopfzerbrechen über juristische Verzwicktheiten wie in dem eingangs erwähnten gerichtsanhängigen Fall. Ihre Energien und Kapazitäten sind ohnehin besser eingesetzt, wenn Sie kreative Beiträge für Ihr YouTube-Marketing entwickeln!

Dieser Artikel wurde erstmalig im Oktober 2017 veröffentlicht und im März 2022 aktualisiert.

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4 Antworten

  1. Hallo Herr Praschma,

    interessant wäre mal ein Bericht zur Zulässigkeit eines Impressums-Dienstleisters wie dem auf der Seite http://www.impressum-privatschutz.de und ggf. auch ein Vergleich von mehreren Anbietern in dem Gebiet, da ich mir sagen lassen habe, dass es bzgl. Impressum und Ladungsfähigkeit nicht einfach nur um eine Postweiterleitung geht?

    Vielen Dank und LG

    1. Hallo Robin,
      ich würde mich als Unternehmen einfach an die Vorgaben halten und mein Impressum selbst erstellen. Unsere Website- und Social-Media-Kunden unterstützen wir gerne dabei.
      Viele Grüße,
      Jessica

  2. Ich würde es mal interessant finden, was man machen kann, wenn man keine Webseite hat und auch nicht selbstständig ist. Ich würde auf Youtube gerne über Bücher reden. Aber dafür brauche ich dann ja wohl auch ein Impressum. Nur möchte ich da nicht sehr gerne meine Privatadresse preisgeben, da ich ja einfach nur über meine gelesenen und gekauften Bücher reden will. Was gibt es da für Möglichkeiten?

    1. Hallo Susanne,
      falls Ihre Videos auf „privat“ gestellt und nur für Freunde und Familie zugänglich sind, ist kein Impressum auf YouTube nötig. Meines Wissen kommt es darauf an, ob Sie mit Ihren Videos Geld verdienen möchten. Ich kann an dieser Stelle aber leider keine rechtsverbindliche Aussage machen, ob Sie ein Impressum bei YouTube benötigen.
      Viele Grüße,
      Jessica

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