Einige sind vorgeprescht: Lidl hat – zwecks Kundenbindung – bereits eine Woche früher die ab Juli geltende temporäre Mehrwertsteuersenkung an seine Kunden weitergegeben. Die sogenannte „Lidl-Wumms“-Preissenkung wird als werbliche Breitseite gepusht. Damit deutet sich an, dass die erhofften Umsatzsteigerungen durch niedrigere Endpreise wohl kräftige „Nachhilfe“ brauchen werden, um wie gedacht zu funktionieren. Denn gerade im Einzelhandel für den täglichen Bedarf und generell bei niedrigpreisigen Waren und Dienstleistungen sind die Preisunterschiede für die ohnehin immer noch zurückhaltenden Verbraucher kaum ein Grund, mehr einzukaufen als bisher.
Über Vor- und Nachteile der Mehrwertsteuersenkung ist seit Bekanntwerden der offiziellen Pläne des Coronavirus-Konjunkturpakets bereits viel berichtet worden. Vertreter des Handels haben Befürchtungen geäußert, dass die mehrfachen Änderungen des Steuersatzes vor allem Klein- und Mittelbetrieben ein Chaos an bürokratischem Aufwand bescheren würde. Das koste viel Geld, meinte zum Beispiel Daniel Schneider vom Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks: „Aus dem ‚Wumms‘ von Herrn Scholz wird damit schnell ein ‚Pfft‘.“
Das Wichtigste zur MwSt.-Senkung bzw. befristeten Umsatzsteuersenkung
Umgang mit der Mehrwertsteuersenkung – Chancen nutzen, Aufwand minimieren
Die wichtigste Frage zum Beginn ist: Kann ich überhaupt mit Umsatzsteigerungen oder zumindest einer Konsolidierung rechnen, wenn ich meine Endpreise jetzt senke? Ganz von alleine wird ja kaum ein Kunde nur deswegen zu einem Produkt greifen, weil es 3 oder gar nur 2 Prozent billiger ist. Aber natürlich wird die Mehrwertsteuersenkung insgesamt auf dem Markt für einen gewissen Preisdruck sorgen, wenn Händler mit Nachlässen werben. Je nachdem, wie ich meine Kunden einschätze, kann ich aber durchaus abgestuft reagieren:
Wie setze ich die Mehrwertsteuersenkungen innerbetrieblich korrekt um?
Die Bestimmungen bis hin zum Einzelfall sind, gelinde gesagt, komplex. Ein kurzer Blick auf die Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer des Bundesfinanzministeriums macht deutlich, dass viele Unternehmen Sitzfleisch und einiges an zusätzlichem Kontakt mit ihrem Steuerberater brauchen werden, um derart kurzfristig allen Vorgaben gerecht zu werden. Hier ein kurzer Überblick über wesentliche Elemente (nicht alle!) der Mehrwertsteuersenkung:
Weitere Besonderheiten gelten z. B. bei Gutscheinen, längerfristigen Vereinbarungen oder Netto- bzw. Bruttopreisvereinbarungen mit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden im Baugewerbe. Die Vielzahl der möglichen Einzelfälle lässt es jedenfalls ratsam erscheinen, fachlichen Rat einzuholen, um Ärger mit der Finanzverwaltung und damit noch mehr Aufwand zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis/Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Beitrag wurden sorgfältig und auf Grundlage der momentan zur Verfügung stehenden Unterlagen zusammengestellt und formuliert. Wir können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Angaben für konkrete Einzelfälle rechtssicher zutreffen und dementsprechend auch nicht für Schäden haften, die entstehen, wenn Sie sich danach richten. Wir empfehlen ausdrücklich, hierzu die Leistungen von Steuerberatern und Fachanwälten heranzuziehen.
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