Online bestellen geht mit wenigen Klicks – warum sollte der Widerruf komplizierter sein? Genau diese Frage beantwortet der EU-Gesetzgeber jetzt mit einer neuen Pflicht: dem Widerrufsbutton. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops, Plattformen und alle Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Was das konkret für Ihren Shop bedeutet, wie Sie den Button rechtssicher umsetzen und welche Stolperfallen Sie jetzt vermeiden sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
20 Profi-Tipps für die perfekte Unternehmens-Website
Für Ihren erfolgreichen Internetauftritt müssen Sie viel beachten. Wir geben Ihnen kostenfrei Tipps für Ihre perfekte Website.
- Aufbau
- Inhalt
- Technik
- Rechtliches
Worum geht’s beim Widerrufsbutton?
Bisher mussten Verbraucher für einen Widerruf eine E-Mail schreiben, ein Formular ausdrucken oder einen Brief verfassen. Die EU sieht darin eine unnötige Hürde, schließlich lässt sich ein Online-Vertrag heute mit zwei, drei Klicks abschließen. Mit dem Widerrufsbutton (im Gesetz korrekt: „Widerrufsfunktion“) soll der Ausstieg genauso einfach werden wie der Einstieg.
Die Bundesjustizministerin bringt es auf den Punkt: Der Widerruf soll künftig „eine Sache von wenigen Klicks“ sein. Das Gesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt für Händler am 19. Juni 2026 in Kraft.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließen. Dazu zählen:
- klassische Online-Shops für Waren,
- Anbieter digitaler Inhalte (E-Books, Online-Kurse, Streaming),
- Abo-Plattformen und Subscription-Modelle,
- Finanzdienstleister (Kredite, Versicherungen, Geldanlagen),
- Händler auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon (hier setzt es allerdings der Marktplatzbetreiber technisch um).
Wichtig: Auch Kleinunternehmer sind betroffen. Es gibt keine Ausnahme nach Umsatz oder Unternehmensgröße.
heise Digitalcheck – gratis Analyse
Wie gut wird Ihr Unternehmen im Internet gefunden? Finden Sie es mit unserem Digitalcheck heraus! Kostenfrei und unverbindlich!
Wann brauche ich keinen Widerrufsbutton?
Für bestimmte Produkte besteht von vornherein kein gesetzliches Widerrufsrecht und damit auch keine Pflicht zum Button. Dazu gehören etwa:
- maßgefertigte oder personalisierte Waren (z. B. individuell bedruckte T-Shirts),
- schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel,
- aus Hygienegründen versiegelte Waren nach Entsiegelung,
- entsiegelte Datenträger (CDs, DVDs, Software),
- Tickets für Konzerte, Flüge oder andere terminierte Freizeitaktivitäten.
Achtung Mischsortiment: Sobald Sie auch nur ein einziges widerrufsfähiges Produkt anbieten, müssen Sie den Button bereitstellen.
Wer dagegen ausschließlich B2B verkauft, im Ladengeschäft abschließt oder Verträge nur per Telefon, E-Mail oder Post zustande kommen lässt, braucht keinen Widerrufsbutton.
So muss der Widerrufsbutton aussehen
Optik und Platzierung
Der Button oder Link, beides ist zulässig, muss gut sichtbar, hervorgehoben und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Konkret heißt das:
- farbliche Hervorhebung und ausreichende Kontraste
- klare Abgrenzung von anderen Footer-Inhalten wie AGB oder Impressum
- keine Versteckspiele in Linklisten oder im Login-Bereich
- funktionsfähig auch auf mobilen Endgeräten
Beschriftung
Der Gesetzgeber gibt klare Worte vor: „Vertrag widerrufen“, „Widerruf erklären“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung. Tabu sind mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“, „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ – das hat in der Vergangenheit beim Kündigungsbutton bereits zu zahlreichen Abmahnungen geführt.
Modernes Webdesign – E-Book kostenfrei anfordern!
Welche Elemente eine Website gut aussehen lassen sowie für mehr Benutzerfreundlichkeit und Performance sorgen.
- Schritte zur eigenen Website
- Aktuelle Webdesign-Trends
- Optimale Struktur
- Einfache Website-Pflege
Der Prozess: Zwei-Stufen-Verfahren
Ein Klick allein löst noch keinen Widerruf aus. Vorgeschrieben ist ein zweistufiges Verfahren:
- Klick auf den Widerrufsbutton → Weiterleitung auf ein Widerrufsformular
- Formular ausfüllen → Eingabe von Name, Vertragsidentifikation (z. B. Bestellnummer) und Kontaktweg für die Bestätigung
- Klick auf Bestätigungsbutton („Widerruf bestätigen“)
- Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit
Datensparsamkeit beachten
Sie dürfen nur die Daten abfragen, die zur Identifikation des Vertrags zwingend nötig sind: Name, Bestell-/Vertragsnummer, E-Mail-Adresse. Ein verpflichtender Login ist verboten. Auch ein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund ist nicht zulässig, als optionale Angabe darf der Grund aber abgefragt werden.
Typische Fallstricke: Aus der Praxis des Kündigungsbuttons lernen
Seit Juni 2022 gibt es bereits den Kündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse. Die Rechtsprechung dazu lässt sich weitgehend auf den Widerrufsbutton übertragen. Häufige Abmahngründe waren:
- Button nur im Kundenkonto nach Login zugänglich
- Versteckte Platzierung in einer Linkliste im Footer
- Unklare Beschriftung (wie „Kündigungswunsch“) oder fehlende Hervorhebung
- Verdeckung durch Cookie-Banner oder Pop-ups
Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden.
Kostenfreie Online-Marketing-Webinare
Digitalmarketing für alle, die erfolgreich sein möchten!
- SEO
- SEA
- Social Media & mehr
Alles rund um Ihre Sichtbarkeit im Internet!
Was droht bei Verstößen?
- Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Mio. EUR Jahresumsatz, bei kleineren Unternehmen bis zu 50.000 EUR.
- Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände.
- Verlängerte Widerrufsfrist: Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft, kann sich die 14-tägige Widerrufsfrist erheblich verlängern. Auch lange nach der Bestellung wäre dann noch ein wirksamer Widerruf möglich.
Checkliste: So bereiten Sie Ihren Shop jetzt vor
- Bestandsaufnahme: Welche Ihrer Produkte/Dienstleistungen fallen unter die Pflicht?
- Technische Lösung wählen: Plugin Ihres Shopsystems prüfen oder eigene Lösung programmieren. Achtung: Plugins müssen die rechtlichen Vorgaben exakt erfüllen.
- Button platzieren: Gut sichtbar im Footer, einheitlich auf allen Seiten, mobil getestet.
- Zwei-Stufen-Prozess implementieren: Inklusive automatischer Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Widerrufsbelehrung anpassen: Künftig muss über Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion belehrt werden. Aber nicht zu früh ändern, sonst drohen Abmahnungen wegen Verstoßes gegen aktuell geltendes Recht!
- Datenschutzerklärung ergänzen: Welche Daten werden im Widerrufsprozess erhoben, verarbeitet und wie lange gespeichert?
- Rückabwicklungsprozesse intern klären: Wer bearbeitet eingehende Widerrufe? Wie schnell erfolgt die Rückerstattung?
- Mitarbeiter schulen, insbesondere im Kundenservice.
Praxistipp für Marktplatz-Händler
Verkaufen Sie über eBay, Amazon & Co., müssen Sie sich um die technische Umsetzung in der Regel nicht selbst kümmern, das ist Sache des Plattformbetreibers. Verantwortlich für die korrekte Umsetzung bleiben Sie als Händler aber dennoch. Behalten Sie daher im Auge, ob und wie die Plattformen den Button rechtssicher integrieren. Bei materiellen Schäden durch eine fehlerhafte Umsetzung des Marktplatzes können Sie sich gegebenenfalls im Regresswege freistellen lassen.
Fazit: Jetzt handeln, falls Sie kein Kunde von heise regioconcept sind
Der Widerrufsbutton ist ein weiterer Schritt zu mehr Verbraucherschutz im E-Commerce und für Händler eine Pflichtaufgabe, die rechtzeitig angegangen werden sollte. Die gute Nachricht für Kunden von heise regioconcept: Wenn Sie sich von uns eine heise Homepage erstellen lassen haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die komplette Umsetzung für Sie und sorgen dafür, dass alle notwendigen Anpassungen rechtzeitig und rechtssicher in Ihrem Online-Shop integriert werden. So sind Sie pünktlich zum Stichtag am 19. Juni 2026 auf der sicheren Seite, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Holen Sie sich aktuelle Blogartikel von heise regioconcept direkt in Ihr E-Mail-Postfach


