Impressumspflicht

Was ist die Impressumspflicht?

Die Vorgabe, Veröffentlichungen mit einem Herkunftsnachweis zu versehen, heißt in Deutschland Impressumspflicht und geht auf die Frühzeit des Buchdrucks im Mittelalter zurück. Das Impressum als Hineingedrucktes oder Aufgedrucktes hatte ursprünglich die Funktion, Aufschluss über den inhaltlich verantwortlichen Herausgeber eines Druckwerks zu geben. Das Medium der Veröffentlichung war zunächst ausschließlich die Papierform.

Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Publikationen für das Internet wurde es nötig, die Impressumspflicht auf Inhalte des World Wide Web auszudehnen. Im Telemediengesetz § 5 TMG wurde die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten für digitale Medienprodukte festgelegt. Mittlerweile wird die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt, inhaltlich hat sich aber nichts geändert. Nach wie vor ist vorgesehen, dass

  • die Impressumspflicht für alle potenziell geschäftsmäßigen Veröffentlichungen gilt,
  • die Kennzeichnung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und permanent verfügbar sein muss,
  • Name, Anschrift und Angaben für die elektronische Kontaktaufnahme verfügbar sind,
  • Unternehmen identifizierende Angaben bereitstellen, wie Handelsregisternummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Angaben zum ausgeübten Beruf.

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