Facebook Impressum

Was muss ich beim Facebook Impressum beachten?

Sind Sie Unternehmer oder haben einen Online-Shop und möchten online im Internet auch bei Facebook zu finden sein? Dann haben Sie eine gute Wahl getroffen, denn nicht nur mit Webseiten, sondern auch mit Facebook-Fanpages können Sie sich einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Indem Sie direkt mit dem (potentiellen) Kunden in Kontakt treten und einen wahrhaften Dialog betreiben, können Sie eine vertrauensvolle Kundenbindung erzeugen.

Die kostenlose Facebook-Unternehmensseite bringt noch viele weitere Vorteile mit sich. Nichtsdestotrotz gibt es auch hier wichtige Sachen zu beachten, insbesondere das Thema „Impressum“ auf dem Facebook-Profil kann knifflig werden. Vorab: Private Nutzer müssen dieser Vorgabe nicht nachkommen und benötigen keine Verlinkung in ihrem Profil.

Damit Sie sich nicht durch den Jura-Dschungel boxen müssen oder Ihnen gar eine Abmahnung droht, gehen wir das Thema Impressumspflichten in diesem Beitrag Schritt für Schritt durch.

Ist ein Impressum für Facebook Unternehmensseiten Pflicht?

Ja, anders als bei der privaten Nutzung besteht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DGG), ehemals §5 des Telemediengesetzes, bei geschäftlich genutzten Seiten eine Impressumspflicht, da auf Social-Media-Unternehmensseiten Beiträge und Bilder veröffentlicht werden können. Dazu müssen Sie wissen, dass Sie wie bei normalen Webseiten auch hier ein dementsprechend rechtssicheres Impressum benötigen. Das Gesetz tritt also bei sozialen Netzwerken wie Twitter, Pinterest, Instagram oder Facebook in Kraft. Wenn diese Angabe fehlt, kann es schnell zu einer Abmahnung kommen.

Was muss in meinem Facebook Impressum alles stehen?

  • Benennung des Betreibers
  • Rechtsformzusatz
  • Vertretungsberechtigter
  • Ladungsfähige Anschrift
  • E-Mail Adresse
  • Telefonnummer
  • Umsatzsteuer-IDNr. und Handelsregisterdaten

Wie erstelle ich das Facebook Impressum?

Ausgehend vom neuen Facebook-Design sind nur wenige Handgriffe erforderlich, um auf Ihrer Facebook-Seite ein vollständiges Impressum einzubinden. Zuerst müssen Sie im News Feed links auf „Seiten“ gehen und Ihre entsprechende Seite auswählen. Unter „Seiteninfos bearbeiten“ finden Sie den Abschnitt „Impressum“. Hier können Sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen.

Das Facebook Impressum muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein!

Aus dem Urteil vom Landgericht Aschaffenburg vom 19. August 2011 geht hervor, dass jede Unternehmensseite oder Fan-Page ein Impressum haben muss, welches einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar ist.

Wann ist mein Impressum einfach erkennbar?

Mithilfe der Impressumsrubrik in dem Infobereich wird einem dieses leicht gemacht. Generell gilt, dass ein Impressum mit dem Titel „Infos“ nicht ausreichend erkennbar ist. Sie sollten deswegen „Impressum“ verwenden.

Wie ist mein Impressum unmittelbar erreichbar?

Das Impressum ist „unmittelbar erreichbar“, wenn die Community es von der Facebook-Seite aus innerhalb von zwei Klicks erreichen kann (BGH Urteil v., 20.7.2006, Az. I ZR 228/03). Außerdem bietet es sich an, ebenfalls auf die Datenschutzerklärung hinzuweisen.

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