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Gewährleistung & Garantie: Neue EU-Pflichtlabels für Online-Shops

EU-Label Gewährleistung & Garantie

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag: Kennzeichnungspflichten gelten seit dem 27. September 2026 ohne Übergangsregel, auch für bereits vorhandene Lagerware.
  • Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie)
  • Pflicht für alle B2C-Shops: Alle Online-Händler, die an Verbraucher in der EU verkaufen – von Elektronik über Kleidung und Möbel bis zu digitalen Inhalten.
  • Zwei Hinweise: Verpflichtendes Gewährleistungslabel und freiwilliges GARAN-Label
  • Risiko bei Nichtumsetzung: Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen

Inhaltsverzeichnis

Verbraucher verwechseln Gewährleistung und Garantie regelmäßig und viele Online-Shops erklären den Unterschied bislang nur im Kleingedruckten. Damit ist Schluss: Seit dem 27. September 2026 müssen Online-Händler EU-weit einheitliche Pflichtlabels zur gesetzlichen Gewährleistung einbinden. Zusätzlich kommt für bestimmte Herstellergarantien das neue GARAN-Label ins Spiel. Was das für Ihren Shop bedeutet, welche Fristen gelten und wie Sie sich jetzt vorbereiten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Warum braucht es die neuen Labels?

Viele Verbraucher unterscheiden im Kaufalltag nicht klar zwischen der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung des Verkäufers) und einer freiwilligen Herstellergarantie. Begriffe wie „2 Jahre Garantie“ oder „gesetzliche Garantie“ haben in der Vergangenheit zusätzlich für Verwirrung gesorgt. Die EU möchte dem mit einheitlichen, standardisierten Hinweisen ein Ende bereiten, damit Kunden auf einen Blick erkennen, welche Rechte ihnen zustehen.

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Unterschied Gewährleistung vs. Garantie

Bevor es um die Umsetzung geht, lohnt sich ein kurzer Blick auf die beiden Begriffe:

Gesetzliche Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Kaufen Verbraucher eine mangelhafte Ware, haben sie Rechte gegenüber dem Verkäufer, unabhängig davon, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet. Als Händler sind Sie verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf etwaige Mängel ohne Aufpreis zu beheben, vorausgesetzt, der Mangel bestand bereits beim Kauf und wurde nicht vom Verbraucher verursacht.

Garantie

Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Leistung. Ein Hersteller kann zum Beispiel versprechen, dass ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum funktionsfähig bleibt. Sie steht völlig unabhängig neben der gesetzlichen Gewährleistung und kann diese weder einschränken noch ersetzen.

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Die zwei neuen EU-Labels im Überblick

1. Das verpflichtende Gewährleistungslabel

Seit dem 27. September 2026 müssen Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, eine sogenannte „harmonisierte Mitteilung“ über das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwenden. Diese Mitteilung ist nicht mehr nur irgendein rechtlicher Hinweis im Kleingedruckten, sondern ein standardisiertes EU-Format, das gut sichtbar eingesetzt werden soll – online wie offline. Sie müssen das Gewährleistungslabel somit nicht nur auf Ihrer Website, sondern ggf. auch in Ihrem physischen Geschäft als Ausdruck aufhängen. Ein scannbarer QR-Code führt Verbraucher zu weiteren Informationen über Gewährleistungen und Garantien.

Wichtig zu wissen:

  • Das Label muss bei jedem Produktkauf für Verbraucher sichtbar und in Deutschland zwingend in deutscher Sprache gehalten sein.
  • Die Darstellungsweise der Mitteilung ist nicht anpassbar. Sie muss exakt so wie in der Durchführungsverordnung abgebildet verwendet werden.
  • Auf der Ware oder Verpackung selbst muss das Label nicht angebracht werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für den Online-Shop.
  • Auch Gebrauchtwaren sind eingeschlossen, sofern sie von einem Unternehmer an Verbraucher verkauft werden.
Gewährleistungslabel der EU
Das Gewährleistungslabel informiert europäische Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Quelle: europa.eu. Screenshot: heise regioconcept

2. Das GARAN-Label für bestimmte Herstellergarantien

Das GARAN-Label betrifft nur eine besondere Art von Herstellergarantie. Das GARAN-Label kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gewährt, die:

  • kostenlos ist,
  • das gesamte Produkt umfasst,
  • länger als zwei Jahre gilt und
  • vom Hersteller aktiv zur Verfügung gestellt wird.
EU-GARAN-Label
Das EU-GARAN-Label zeigt die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie in Jahren an. Quelle: europa.eu. Screenshot: heise regioconcept

Wichtig: Bieten Sie keine freiwillige Garantie an, entfällt für Sie auch die Pflicht zum Garantielabel. Verpflichtend für alle Online-Händler bleibt ausschließlich das Gewährleistungslabel.

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Wo und wie müssen die Labels angezeigt werden?

Platzierung im Shop

Die Gewährleistungsmitteilung wirkt auf Shop-Ebene: Bei Online-Verkäufen muss sie im Verkaufsprozess hervorgehoben und für Verbraucher vor Vertragsschluss klar wahrnehmbar eingebunden werden, etwa als allgemeiner, gut sichtbarer Hinweis im Online-Shop bzw. auf Ihrer Website.

Das GARAN-Label gehört dagegen direkt auf die Produktdetailseite und muss produktspezifisch unter anderem Marke, Modell und Garantiedauer enthalten. Für Online-Benutzeroberflächen erlaubt die Verordnung ausdrücklich eine verschachtelte Darstellung des Garantielabels. Das bedeutet, dass das Label zunächst reduziert oder eingeklappt angezeigt werden darf. Spätestens beim ersten Klick, Mouseover oder Antippen muss es jedoch vollständig sichtbar erscheinen.

Nicht vergessen: Bestellbestätigung

Das Garantie-Etikett sollte online direkt angezeigt werden, bevor der Verbraucher seine Bestellung auf der Produkt-Checkout-Seite aufgibt. Es kann beispielsweise neben dem Bild der Ware, als eigenständiges Bild in der Produktgalerie, innerhalb der Produktbeschreibung oder als integriertes Label angezeigt werden; ebenfalls hat das Etikett in der Bestellbestätigungs-E-Mail enthalten zu sein.

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Wer ist betroffen und wer nicht?

Betroffen sind:

  • Alle B2C-Online-Shops, die Waren an Verbraucher verkaufen
  • Verkäufer von Neuwaren und Gebrauchtwaren
  • Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay

Nicht unmittelbar betroffen:
Anbieter, die ausschließlich Dienstleistungen ohne Warenbezug verkaufen, etwa reine Coachings, Online-Kurse oder SaaS-Zugänge. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen bestehen weiterhin eigene Informationspflichten zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

Zusätzlich beachten: Recht auf Reparatur

Ergänzend zu den neuen Labels greift bereits seit dem 31. Juli 2026 das neue Recht auf Reparatur. Für Shop-Betreiber bedeutet das: Online-Shops müssen im Mangelfall über das Wahlrecht zwischen Reparatur und Neulieferung aufklären und Verbraucher darüber informieren, dass sich die Gewährleistungsfrist bei einer Reparatur um 12 Monate verlängert.

Wichtig: Diese Information muss zwingend in der direkten Kundenkommunikation erfolgen und darf nicht einfach in die AGB ausgelagert werden.

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Wo erhalte ich Gewährleistungslabel und GARAN-Label?

Die offiziellen Vorlagen für den Gewährleistungshinweis sowie das GARAN-Label sind durch die EU rechtlich festgelegt und dürfen inhaltlich nicht verändert werden. Sie haben als Shop-Betreiber mehrere Möglichkeiten, um an die Materialien zu kommen:

  • Direkt über die EU-Kommission: Die offiziellen Vorlagen werden in der entsprechenden Durchführungsverordnung bereitgestellt.
  • Über Branchenverbände: Organisationen wie der Händlerbund, der BVOH (Bundesverband Onlinehandel) oder die IT-Recht Kanzlei stellen ihren Mitgliedern aufbereitete Vorlagen und Umsetzungshilfen zur Verfügung.
  • Über das Shopsystem: Viele moderne Shopsysteme – darunter Ecwid, Shopify, Shopware oder WooCommerce – integrieren die Labels mittlerweile direkt als Bordmittel oder stellen entsprechende Plugins bereit. Hier müssen Sie die Funktion in der Regel nur noch aktivieren.

Die gute Nachricht für Kunden von heise regioconcept: Sie brauchen sich um die Erstellung oder den Download der Labels nicht kümmern. Unser Shopanbieter Ecwid hat die offiziellen EU-Vorlagen bereits vollständig in das System integriert, inklusive aller rechtlich vorgeschriebenen Inhalte, QR-Codes und mehrsprachiger Darstellung.

Sie selbst müssen die Funktion lediglich im Shop-Admin aktivieren und für Produkte mit Herstellergarantie die entsprechenden Angaben hinterlegen. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, haben wir in einer ausführlichen PDF-Anleitung für Sie zusammengefasst.

Was droht bei Verstößen?

Fehler bei der Umsetzung können wettbewerbsrechtliche Risiken und insbesondere Abmahnungen nach sich ziehen. Wer die neuen Pflichten ignoriert, muss mit Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände rechnen. Ein Risiko, das sich mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand komplett vermeiden lässt.

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Checkliste: So bereiten Sie Ihren Online-Shop vor

  • Bestandsaufnahme machen: Verkaufen Sie an Verbraucher? Bieten Sie Herstellergarantien an?
  • Gewährleistungslabel einbinden: Nutzen Sie die offizielle Mustervorlage unverändert und in deutscher Sprache.
  • Platzierung prüfen: Hinweis gut sichtbar vor Vertragsschluss, nicht im Fußzeilen-Dschungel versteckt.
  • GARAN-Label klären: Haben Sie Produkte mit Herstellergarantien >2 Jahre? Dann Herstellerinfos einholen und Label auf der Produktseite integrieren.
  • Bestellbestätigung anpassen: Garantielabel auch in die E-Mail-Bestätigung einbinden.
  • Rechtstexte aktualisieren: AGB, Widerrufsbelehrung und Kundenkommunikation an das Recht auf Reparatur anpassen.
  • Mitarbeiter schulen: Ihr Kundenservice muss die neuen Informationspflichten im Reklamationsfall kennen.

Fazit: Jetzt handeln!

Die neuen EU-Labels für Gewährleistung und Garantie bringen mehr Transparenz für Verbraucher. Für Online-Händler bedeuten sie einen weiteren Baustein in der ohnehin wachsenden Pflichtenliste. Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich einen neuen Online-Shop erstellen lassen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Häufig gestellte Fragen

Die Vorgaben gelten seit dem 27. September 2026. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825; die Gestaltung des Hinweises und des Labels regelt die Durchführungsverordnung 2025/1960.

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