Bis zu 20.000 Euro Fördergeld
für Ihren Online-Shop
Nutzen Sie die Überbrückungshilfe III für Investitionen in Ihre Digitalisierung!
Für Ihren neuen Online-Shop und weitere digitale Leistungen können Sie einen Fixkosten-Zuschuss erhalten.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie hart getroffen wurden, Hilfen zugesagt. Mit der Überbrückungshilfe III werden auch digitale Investitionen wie der Aufbau und die Erweiterung eines Online-Shops mit einmalig bis zu 20.000 Euro unterstützt. Wer sich während der Krise einen Online-Shop einrichten lassen hat oder es gerade plant, kann unter Umständen die Förderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Auch Marketing- und Werbekosten oder fortlaufende IT-Dienstleistungen sind förderfähig.
Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen (Restaurants, Hotels, Einzelhandel …)
bei corona-bedingtem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat (im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019)
Fixkostenzuschuss: max. 1,5 Mio. Euro/Monat
Informationen und Anträge: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen ersetzen keine Beratung. Bitte setzen Sie sich mit einem Experten/einer Expertin für Steuern oder Wirtschaftsförderung in Verbindung.
Förderfähige Kosten (Auszug)
Fragen und Antworten
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich für Fragen und zur Antragsstellung an Ihre/n Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, Buchprüfer/in und Rechtsanwalt/-wältin oder informieren Sie sich auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.