Videorichtlinien

Die Medienlandschaft und die Art und Weise wie wir die bereitgestellten Inhalte konsumieren, unterliegen einem ständigen Wandel. Damit auch die Gesetze und Vorschriften diesen Veränderungen gerecht werden, sind immer wieder Ergänzungen und Reformen notwendig. So stimmte das Parlament der Europäischen Union dieses Jahr für die Umsetzung neuer Regeln für audiovisuelle Mediendienste.

Worum geht es bei den neuen Videorichtlinien?

Wir warten jede Woche sehnsüchtig auf die neueste Episode unserer Lieblingssendung oder schauen abends entspannt einen Blockbuster. Dabei ist den meisten Menschen nicht einmal bewusst, wie vielen Regeln und Vorschriften das tägliche Fernsehprogramm unterliegt. Wichtige Grundlagen dazu werden in der Europäischen Union in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) definiert.

Bislang waren von den darin enthaltenden Regelungen ausschließlich Rundfunkveranstalter betroffen. Die neuen Videorichtlinien sehen allerdings vor, dass die enthaltenden Vorschriften auch für Video-on-Demand-Anbieter wie Netflix und Maxdome, Video-Sharing-Plattformen wie YouTube und Facebook sowie Videoplattformen mit Live-Streaming gelten.

Diese Ausweitung soll auf dem umkämpften Markt der audiovisuellen Unterhaltung für mehr Chancengleichheit sorgen. Denn bislang sind die Angebote für Streaming weitgehend unreguliert.

Mehr Schutz für Minderjährige

Ein Kernthema der neuen EU-Videorichtlinien ist der „Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass und Terrorismus und schädlicher Werbung“. So müssen die Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten sicherstellen, dass durch ihre Inhalte eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung von Kindern ausgeschlossen ist. Möglich Maßnahmen dafür können zum Beispiel die Wahl der Sendezeit, Mittel zum Altersnachweis oder weitere technische Methoden sein.

Zudem untersagt das neue Gesetz grundsätzlich alle Produktplatzierungen in Kindersendungen. Als notwendig wird dies erachtet, weil Kinder oft nicht in der Lage sind, die kommerziellen Inhalte zu erkennen und es somit durch die eingebetteten Werbebotschaften zu einer Beeinflussung der Minderjährigen kommen kann.

Video-on-Demand-Anbieter und andere Mediendienste im Internet gewinnen von ihren Nutzern personenbezogene Daten. Diese werden häufig dafür genutzt, um personalisierte Werbung oder Programmvorschläge anzuzeigen. Dabei dürfen die Unternehmen gemäß den neuen EU-Videorichtlinien entsprechende Informationen von minderjährigen Nutzern nicht für kommerzielle Zwecke verwenden.

Regelungen zur Werbung

Werbung stellt für die Anbieter von audiovisuellen Inhalten eine wichtige Einnahmequelle dar. Damit diese aber nicht überhandnimmt, definieren die EU-Videorichtlinien den Anteil dieser Unterbrechungen.

So können Fernsehfilme, Kinospielfilme und Nachrichtensendungen innerhalb von 30 Minuten einmal für Fernsehwerbung oder Teleshopping unterbrochen werden. Dabei darf der Sendezeitanteil von Werbeeinblendungen nicht mehr als 20 Prozent betragen.  Zudem sind diese Werbebotschaften in der Regel als Block zu zeigen. Einzelne Spots sind meist nur als Ausnahmen im Rahmen von Sportveranstaltungen zulässig.

Ein generelles Verbot für Unterbrechungen zu Werbezwecken besteht laut EU-Videorichtlinien bei der Übertragung von Gottesdiensten. Darüber hinaus unterliegen Kindersendungen weiteren Einschränkungen. Denn während diese ausgestrahlt werden, ist es verboten, Spots für Teleshopping zu zeigen.

Europa stärken

Nicht zuletzt sollen die neuen EU-Videorichtlinien zur Förderung von Produktion und Verbreitung europäischer Filme bzw. Serien beitragen. So müssen 30 Prozent der Inhalte in den Katalogen der Video-on-Demand-Plattformen europäische Produktionen enthalten. Dies soll dazu beitragen, die europäische Medienlandschaft stärken.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Aspekten des Urheberrechts, dem Inhalt der neuen EU-Videorichtlinien und wann diese in Kraft treten, liefert das Ratgeberportal urheberrecht.de.

Alexander Kretschmar studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung. Danach schloss sich ein Bachelorstudium im Bereich des Journalismus an. Seither kombiniert er seine beiden Interessensgebiete „Recht“ und „Berichterstattung“ und ist als freier Rechtsjournalist für verschiedene Verbände in Berlin tätig. Schwerpunkt seiner Beiträge bilden vor allem datenschutzrechtliche Fragestellungen sowie digitale Themen.

Alexander Kretschmar
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