Schweizer Online Markt

Der globale Online-Handel wächst seit Jahren. Wenn deutsche Online-Händler ihr Geschäft international ausweiten wollen, fällt ihr Blick meist auf das deutschsprachige Ausland – also vor allem die Schweiz und Österreich. Allerdings ist die Schweiz kein EU-Mitglied. Wer also dorthin verkauft, muss sich nicht nur auf die Besonderheiten des Schweizer Marktes einstellen, sondern auch auf die dortige Rechtsordnung.

Die Schweiz tickt eben anders

Bereits beim Kaufverhalten gibt es große Unterschiede. So zeigte eine Studie des Verbandes des Schweizerischen Versandhandels (VSV), dass Online-Käufer in der Schweiz andere Vorlieben haben als die Nachbarn nördlich von Rhein und Bodensee. Während die Deutschen am liebsten Kleidung und Sportartikel online kaufen, interessieren sich die Schweizer mehr für Heimelektronik, die dort mittlerweile 31 Prozent des Volumens im Online-Handel einnimmt. Auch im Bereich Food verhalten sich Schweizer Online-Käufer völlig anders: In der Schweiz wurden 2017 Lebensmittel im Wert von 910 Millionen Schweizer Franken (CHF; ca. 792 Millionen Euro) online bestellt; dagegen spielen Online-Bestellungen von Lebensmitteln in Deutschland bislang keine große Rolle.

Außerdem sind Käufer in der Schweiz gegenüber Zusatzservices wie Express-Versand oder Liefer-Aufpreisen aufgeschlossener. Sie ordern auch immer häufiger vom Mobilgerät. Etwa ein Viertel der Online-Bestellungen in der Schweiz wird heute über ein mobiles Endgerät aufgegeben. Und: Laut der VSV-Studie kauften die Schweizer im Jahre 2017 Waren im Wert von 1,6 Milliarden Franken (ca. 1,39 Milliarden Euro) im Ausland.

Will man sich diesen lukrativen Markt von Deutschland aus erschließen, muss man von Anfang an dessen Besonderheiten im Auge haben. Das beginnt mit so elementaren Dingen wie der Sprache. In der Schweiz werden vier Sprachen gesprochen, nämlich Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Zudem weichen die Schweizer Varianten der ersten drei Sprachen von Standarddeutsch, Schulfranzösisch oder -italienisch ab. Das Schweizerdeutsch hat Besonderheiten, auf die man beim Aufsetzen eines Webshops achten sollte. Und da die Schweiz EU-Ausland ist, müssen sich Versender auch mit den Zollbestimmungen vertraut machen.

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    Achtung Zoll!

    Die Schweiz ist das einzige Land, das den Gewichtszoll anwendet, wenn keine andere Bemessungsgrundlage wie Liter, Stück oder Meter vorgesehen ist. Waren werden also nicht nach ihrem Wert, sondern nach ihrem Gewicht verzollt. Die Schweizer Behörden erheben den Zoll in „Franken pro 100 Kilogramm“. Das dürfte aber bei vielen eher leichten E-Commerce-Artikeln keine große Rolle spielen, es sei denn, es handelt sich um Textilien oder Lebensmittel. Größer dürften der bei der Deklaration anfallende Arbeitsaufwand und die Bearbeitungsgebühren sein.

    Zudem erheben die Behörden eine Einfuhrsteuer. Dabei liegt die Grenze für die mehrwertsteuerbefreite Einfuhr inklusive Transportkosten bei CHF 65.00 für den regulären Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent; für den reduzierten Satz von 2,5 Prozent liegt sie bei CHF 200.00. Als Unternehmen muss man eine Zollinhaltserklärung beilegen, die die Warenpreise in Schweizer Franken auflistet. Sofern Einfuhrabgaben anfallen, erhebt die Schweizer Post bei jedem Paket eine Postvorweisungstaxe, die zwischen CHF 18.00 und CHF 36.00 beträgt. Wer reibungslose Retouren gewährleisten will, was in der Schweiz eigentlich ein Muss ist, sollte eine Rücksendeadresse in der Schweiz anbieten.

    Bei den Schweizer Kunden ist das von Vorteil, denn die erwarten von deutschen Online-Shops den Service, den sie von einheimischen Händlern gewohnt sind. Sie wünschen sich also Gratisversand und kostenlose Rücksendemöglichkeiten. Auch mögen sie keine Nachzahlungen bei Lieferung an der Haustür. Leider passiert genau das gar nicht so selten. Mögliche Bearbeitungsgebühren für die Verzollung, der Zoll selbst sowie Steuern können dazu führen, dass zum Warenpreis noch einmal etwa die Hälfte an Gebühren zu bezahlen ist.

    Online-Marktplätze oder eigener Webshop?

    Wer nicht von vornherein einen eigenen Webshop für die Eidgenossen aufsetzen will, kann den Schweizer Markt auch über Online-Marktplätze erschließen. Obwohl hier Amazon und Ebay als Marktführer naheliegen, liegen sie in der Schweiz beim Ranking der beliebtesten virtuellen Marktplätze auf Platz 2 (Amazon: 77 Prozent) respektive Platz 3 (Ebay: 57 Prozent). Auf dem ersten Platz sonnt sich bislang unangefochten Ricardo.ch mit einem Anteil von 84 Prozent.

    Allerdings erwartet beispielsweise Ricardo.ch von ausländischen Händlern ein ganzes Bündel von Unterlagen:

    • Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass);

    • Kopie entweder eines Handelsregisterauszugs oder eines Gewerbescheins;
    • bei Markenprodukten, originalen Kunstwerken oder Edelmetall muss man nachweisen, dass es sich um Originalware handelt;
    • ausländische Händler müssen angeben, ob sie bereits ein Ladengeschäft oder einen Webshop betreiben oder schon auf anderen Marktplätzen aktiv sind.

    Ein eigener Webshop für die Schweiz müsste den sprachlichen und rechtlichen Besonderheiten Rechnung tragen. Man braucht eine länderspezifische Webadresse, sowie eine Schweizer Telefonnummer und Adresse. Preise müssen in Schweizer Franken angegeben werden, Texte in den vier offiziellen Landessprachen vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur das Schweizerdeutsch, sondern auch die juristische Fachsprache sich stark vom bundesrepublikanischen Deutsch unterscheiden.

    Wer einfach über seinen in Deutschland bestehenden Webshop Kunden in der Schweiz beliefern will, kann das problemlos tun. Die deutsche Domain macht besondere Rechtstexte in den Schweizer Amtssprachen oder nach Schweizer Recht überflüssig. Es empfiehlt sich jedoch, darauf hinzuweisen, dass die Vertragssprache Deutsch ist. Bietet man Übersetzungen im Shop an, sollte man sehr sorgfältig vorgehen, wenn man juristische Begriffe übersetzt. Dasselbe gilt für Artikelbeschreibungen, die ja Teil des Kaufvertrags sind. Es dürfen keine inhaltlichen Widersprüche zwischen verschiedenen Sprachversionen auftreten. Allerdings hat ein Webshop in der Bundesrepublik auch einen klaren Standortvorteil. Die Schweiz kennt kein Widerrufsrecht, Deutschland dagegen sehr wohl, weswegen Schweizer gerne beim großen Nachbarn im Norden einkaufen.

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