Was ist die Impressumspflicht?

Die Vorgabe, Veröffentlichungen mit einem Herkunftsnachweis zu versehen, heißt in Deutschland Impressumspflicht und geht auf die Frühzeit des Buchdrucks im Mittelalter zurück. Das Impressum als Hineingedrucktes oder Aufgedrucktes hatte ursprünglich die Funktion, Aufschluss über den inhaltlich verantwortlichen Herausgeber eines Druckwerks zu geben. Das Medium der Veröffentlichung war zunächst ausschließlich die Papierform.

Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Publikationen für das Internet wurde es nötig, die Impressumspflicht auf Inhalte des World Wide Web auszudehnen. Im Telemediengesetz des Jahres 2007 ist die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten für digitale Medienprodukte festgelegt. Das Telemediengesetz sieht unter anderem vor, dass

  • die Impressumspflicht für alle potenziell geschäftsmäßigen Veröffentlichungen gilt
  • die Kennzeichnung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und permanent verfügbar sein muss
  • Name, Anschrift und Angaben für die elektronische Kontaktaufnahme verfügbar sind
  • Unternehmen identifizierende Angaben bereitstellen, wie: Handelsregisternummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Angaben zum ausgeübten Beruf

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