AdWords Richtlinien

Mit „täuschend echten Markenfälschungen“ und Seiten zum Thema „Steuern hinterziehen“ braucht man bei Google AdWords gar nicht erst auf Platzierung zu spekulieren. Selbst der Trostberger Adam-Gumpelzhaimer-Chor musste sich das verfängliche Wörtchen „Adam“ erst auf Antrag und Einzelprüfung freischalten lassen. Viele Marketing-Abteilungen können ein Lied davon singen, wie streng Google seine eigenen Richtlinien handhabt.

AdWords-Vorschriften und Gesetze

Die AdWords-Richtlinien übt Google ohne Rücksicht auf Anzeigenpreis und alle übrigen Merkmale aus. Inhalte, die dagegen verstoßen, erscheinen nicht. Ausdrücklich verboten ist u.a. Werbung für Produktfälschungen, ebenso für „Produkte oder Dienstleistungen, die unzulässiges Verhalten ermöglichen“ oder die gesundheitsgefährdend sind. Insgesamt besteht Google bei AdWords-Werbung auf relativ hohen fachlichen und redaktionellen Standards. Nonsens wie „huhuhu“, Rechtschreibfehler wie „Werkzzeugge“ und unklare Aussagen („Tolle Sachen zu Super-Preisen“) sollen gar nicht erst gelistet werden.

An diesen Hürden sind schon zahlreiche Unternehmen aus dem Mittelstand gescheitert, oft ohne recht zu ahnen, warum. Die Bandbreite der Einschränkungen ist durchaus beträchtlich und Google hat z.T. eigene Begriffe davon, was „anstößige oder unangemessene Inhalte“ sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Werbetreibende außer den AdWords-Richtlinien auch alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten müssen – und zwar nicht nur die für den Unternehmensstandort geltenden, sondern für alle Orte, an denen die Anzeigen erscheinen. „Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sperren wir Ihr Konto gegebenenfalls,“ heißt es vonseiten des Unternehmens.

Wettbewerbsrecht und Abmahnung

Speziell bei Superlativen ist Vorsicht geboten. Wer von sich behauptet, der Beste, Günstigste oder Schnellste zu sein, muss das belegen können – z.B. durch ein Testergebnis. Sonst begeht der Geschäftsführer eine irreführende geschäftliche Handlung nach §5 UWG. So etwas kann auch außerhalb einer Anzeigenschaltung teure Folgen haben, wenn Mitbewerber mit einer Abmahnung reagieren oder klagen.

Gerade junge, unerfahrene Unternehmer geraten in der Online-Werbung immer wieder aufs Glatteis. Damit sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, empfiehlt sich der Einsatz von juristisch versierten SEA-Agenturen, die z.B. auch wissen, wie man mit geschützten Markennamen unter den Keywords und in den Anzeigetexten am besten umgeht. Hierzu ist die Rechtsprechung nämlich alles andere als eindeutig.