Was ist ein Disclaimer?

Der Begriff Disclaimer kommt vom englischen Wort „to disclaim“, was „in Abrede stellen“ oder „zu bestreiten“ bedeutet. In Deutschland ist er auch als Haftungsausschluss oder Haftungsklausel bekannt. Der Begriff beschreibt eine wichtige Klausel des Internetrechts. Da ein Website-Betreiber an das gebunden ist, was er auf seine Webseiten stellt, wird ein Disclaimer verfasst, um seine rechtliche Haftung für den Betrieb der Webseiten zu begrenzen. Er besagt, dass der Eigentümer nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wie andere Personen seine Webseiten nutzen. Das gilt auch für Schäden, die sie als Folge seines Inhalts oder der verlinkten Webseiten erleiden.

Ein Beispiel: Sarah ist Gesundheitscoach und lehrt Yoga auf ihrer Website. Anne sah sich eines ihrer Videos an, versuchte eine der Posen und stürzte dabei. Sie brach sich den Arm und verklagte Sarah wegen Fahrlässigkeit. Wenn Sarahs Website eine ordnungsgemäße Haftungsklausel aufweist, wird Anne nicht sehr weit kommen. Wenn sie jedoch keine Klausel verwendet, wird sie sich vor Gericht verantworten müssen. Aus diesem Grund sind Disclaimer eines der wichtigsten Dokumente einer Website. Er distanziert den Seiteninhaber vom Inhalt seiner Website sowie von anderen verlinkten Seiten.

Neben dem Inhalt können auch andere Elemente der Website durch eine Haftungsklausel abgedeckt werden:

  • Urheberrecht und Warenzeichen
  • Übertragung von Viren auf den Computer des Besuchers
  • Körperverletzung durch verkaufte Produkte

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Arten von Haftungsausschlüssen

Es hängt vom Unternehmen und der Art der Haftung ab, die der Eigentümer vermeiden möchte. Hier sind einige gängige Arten von Haftungsausschlüssen:

  • Haftungsausschluss für Testimonials: Der derartige Disclaimer besagt, dass die in einem Testimonial geteilten Erfahrungen oder Ergebnisse nicht garantiert sind. Eine Haftungsklausel schützt den Online-Shop vor unzufriedenen Kunden, die glauben, dass ihnen bestimmte Ergebnisse versprochen wurden.
  • Affiliate Disclaimer: Er lässt jeden Nutzer wissen, dass der Inhaber Webseiten von Partnerunternehmen verlinkt und an diesen Verkäufen eine Provision verdienen kann.
  • Trademark Disclaimer: Diese Art des Haftungsauschlusses distanziert den Seiteninhaber von anderen Markennamen auf seiner Website und gibt an, dass er nicht mit ihnen verbunden ist.
  • Copyright Disclaimer: Er besagt, dass bestimmte Elemente eines Unternehmens, einer Website oder anderer Medien durch das Urheberrecht geschützt sind. Dazu können Fotos, Texte oder Videos gehören. Er kann auch darlegen, wie andere diese Materialien verwenden können.
  • Legal Disclaimer: Dieser Disclaimer besagt, dass der Inhalt und die enthaltenen Informationen der Website nur für allgemeine Zwecke bestimmt sind. Daher kann der Eigentümer der Website nicht haftbar gemacht werden, wenn jemand aufgrund seiner eigenen oder externen Inhalte Schaden erleidet.

Wo soll der Haftungsausschluss erscheinen?

In den meisten Fällen hängt die Platzierung von den Vorlieben und der Art der Website ab. In den meisten Fällen wird er jedoch an den folgenden Stellen platziert:

  • Innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderer rechtlicher Vereinbarungen
  • Auf einer separaten Seite für den Haftungsausschluss
  • In der Nähe spezifischer Inhalte: Viele Inhalte im Internet sind beispielsweise mit #ad gekennzeichnet, sowohl aus Gründen der Transparenz als auch der Compliance.

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Was ist der Unterschied zwischen Disclaimer und den AGB?

Auch wenn sie in einem ähnlichen Kontext stehen, sind der Haftungsausschluss und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei verschiedene Dinge. Die Haftungsklausel dient dazu, die Haftung des Eigentümers der Website zu verringern. Die Websites von Anwaltskanzleien enthalten beispielsweise immer einen Haftungsausschluss, der besagt, dass die im Internet bereitgestellten Informationen nur allgemeiner Natur sind und nicht als Rechtsberatung verwendet werden dürfen.

In den AGB oder Nutzungsbedingungen werden dagegen die Regeln für die Nutzung der Website dargelegt. Im Falle eines Online-Shops legen die AGB fest, was im Falle eines Verkaufs geschieht. Sie ermöglichen es dem Eigentümer der Website, die Rückgabebedingungen, die Versandfristen und alle anderen für die Transaktion wichtigen Einzelheiten zu regeln.

Wann ist ein Haftungsausschluss sinnvoll?

Die Eigentümer und Herausgeber von Websites sind für die Informationen verantwortlich, die sie im Internet veröffentlichen. Daher muss ein Disclaimer in folgenden Fällen aufgenommen werden:

Website: Die Haftungsklausel einer Website hängt davon ab, wofür die Website genutzt wird. Dient sie dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, dann schützt ein Haftungsausschluss den Inhaber vor Schäden, die Verbraucher durch seine Angebote erleiden könnten. Wird die Website hingegen zur Veröffentlichung von Informationen genutzt, informiert ein Disclaimer die Leser darüber, dass die Angaben auf der Website lediglich die Meinung des Eigentümers wiedergeben. Daher sollte man sich nicht auf die Website verlassen, wenn es um finanzielle, gesundheitliche oder rechtliche Ratschläge geht.

Blog: Wie bei der Website gilt auch für Blogs, die Informationen veröffentlichen, dass die Haftungsklausel die Qualifikationen des Eigentümers der Website aufzeigt. Außerdem wird den Benutzern empfohlen, für ihr spezifisches Problem professionellen Rat einzuholen.

E-Mails: Es gibt zwei Arten: Der erste bezieht sich auf die Richtigkeit der Informationen. Er besagt, dass es sich bei den Informationen in der E-Mail lediglich um einen Vorschlag handelt und dass die Leser ihr eigenes Risiko tragen, wenn sie darauf reagieren. Die zweite Art des E-Mail-Disclaimers bezieht sich auf die Vertraulichkeit. Er befindet sich unter der E-Mail-Signatur und ist dann wichtig, wenn andere E-Mail-Adressen betroffen sind. Hier würde die Haftungsklausel besagen, dass der Empfänger diese Informationen nur für den Zweck verwenden, reproduzieren, kopieren oder weitergeben darf, für den sie übermittelt wurden.

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Ist das Kopieren von anderen Disclaimern erlaubt?

Grundsätzlich ist es Website-Besitzern gestattet, den Disclaimer eines anderen Unternehmens zu kopieren. Dies ist jedoch nicht empfehlenswert, da es keinen Disclaimer gibt, der für alle Arten von Unternehmen oder Websites geeignet ist. Obwohl Muster-Disclaimer inspirieren können, sollte die Haftungsklausel zu den spezifischen Anforderungen des Unternehmens passen. Andernfalls kann das wortwörtliche Kopieren dazu führen, dass der Eigentümer der Website rechtlich haftbar gemacht werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die kopierte Haftungsklausel nicht die richtigen Informationen enthält.

Das Landgericht Hamburg und sein „Link-Urteil“

Obwohl Haftungsausschlüsse sicherlich hilfreich gegen Klagen sind, sind sie nicht narrensicher gegen alle rechtlichen Verpflichtungen. Ein Beispiel dafür ist der Fall des „Link-Urteils“ im Mai 1998. Ein Nutzer verklagte den Betreiber einer Website wegen der Verlinkung externer Webseiten mit diffamierenden Inhalten. Obwohl der Inhaber der Website einen Haftungsausschluss hatte, machte das LG Hamburg ihn für die Verlinkungen auf seinem Internetauftritt verantwortlich. Nach Ansicht des Richters hat sich der Inhaber nicht ausreichend von den fremden Inhalten und externen Links distanziert und muss daher für den Schaden aufkommen.

Nach diesem Urteil befürchteten Webmaster, dass sie für alle Verlinkungen auf ihren Websites haftbar gemacht werden könnten. Um dies zu vermeiden, begannen viele von ihnen, Erklärungen wie diese zu veröffentlichen:

„Mit dem Urteil vom 12. September 1998 – 312 0 58/98 – Haftung für Links hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seiten ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten.“