Telefonbucheintrag

Ob Verzeichnis online oder als gedrucktes Telefon- bzw. Branchenbuch – ein fehlerfreier Eintrag Ihres Unternehmens ist nicht etwa nur deswegen wichtig, damit Kunden und Geschäftspartner Sie tatsächlich finden. Vielmehr gibt es auch Fälle, in denen sogar Abmahnungen wegen falscher Angaben ins Haus stehen können.

Wettbewerbsrechtliche Folgen bei unrichtigen Einträgen

Der Verlag eines Branchenverzeichnisses hatte eine Heilpraktikerin fälschlich unter der Rubrik „Ärzte“ aufgeführt. Dafür wäre der Verlag grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nicht verantwortlich, so das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Klar ist allerdings, dass die Benutzer des Verzeichnisses durch den Eintrag getäuscht werden. Immerhin könnten Patienten – zum Schaden eines tatsächlichen Arztes – die Heilpraktikerin im Vertrauen auf den Verzeichniseintrag aufsuchen. Es entstünde also ein Fall unlauteren Wettbewerbs. Und tatsächlich gab es eine kostenbewehrte Abmahnung.

Der betreffende Verlag war nun im vorliegenden Fall allein deshalb verantwortlich, weil er den Eintrag nicht richtiggestellt hatte, obwohl er darauf hingewiesen wurde. Daher lag eine „irreführende geschäftliche Handlung“ gemäß § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor.

Dass dieselbe Verantwortung aber auch Sie als Unternehmer treffen kann, lässt sich aus der Urteilsbegründung ableiten – auch wenn Feinheiten des Einzelfalls manchmal zu einem anderen Ergebnis führen können. Eindeutig abmahngefährdet sind Sie z. B. dann, wenn Sie selbst einen falschen Eintrag veranlasst haben, der Ihren „Absatz fördert“. Dabei macht es wenig Unterschied, ob dies irrtümlich, fahrlässig oder in böser Absicht passiert ist. Riskant dürfte es aber auch sein, wenn der Fehler zwar bei dem jeweiligen Verzeichnismedium liegt, Sie aber nichts unternehmen, obwohl Sie auf den falschen Eintrag aufmerksam gemacht werden.

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    Verzeichnismedien wie Das Örtliche, Das Telefonbuch und Gelbe Seiten etc. sind grundsätzlich ein effizientes und überwiegend kostengünstiges Instrument für Ihr Marketing. Unter anderem sind Ihre Einträge hier auch positiv für das Suchmaschinenranking – und damit für Ihre Sichtbarkeit und Auffindbarkeit im Netz. Verzeichnismedien richtig managen ist mithilfe entsprechender Tools relativ unaufwendig und bewahrt Sie nicht nur vor den genannten rechtlichen Stolperfallen, sondern optimiert allgemein die ansonsten schnell unübersichtliche Darstellung in den unzähligen Verzeichnissen.

    Einige der Vorteile, die Sie sich mit Werkzeugen wie dem heise regiolisting sichern, sind:

    • Übereinstimmende, vollständige und aktuelle Angaben quer über Dutzende Medien
    • Ihr lokales Marketing wird unterstützt, da Ihr Standort über die geografischen Rubriken in Verzeichnismedien ein prominentes Merkmal darstellt.
    • Bei Änderungen von Kontaktdaten oder Firmenbezeichnungen entfällt das umständliche Einpflegen in unterschiedliche Verzeichnisse.
    • Die relevantesten Verzeichnisse stehen im Mittelpunkt – für ein einzelnes Unternehmen ist es ansonsten unmöglich, über das halbe Dutzend „Platzhirsche“ hinaus eine sinnvolle Auswahl zu treffen.
    • Auch die Feststellung unabsichtlich erfolgter Einträge ist über das RegioListing möglich.

    Wenn Sie darüber hinaus ganz sicher gehen wollen, googeln Sie sich ganz einfach einmal wieder selbst – Sie werden sich wahrscheinlich wundern, wo Ihr Unternehmen im Netz schon existiert.

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